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Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften besagen, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Der Unternehmer muss seinen Kranführer mit der Bedienung des Kranes schriftlich beauftragen.
Zielgruppe:
Personen, die selbständig einen Kran führen werden
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung
Ausbildungsinhalte:
Rechtliche Grundlagen gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz, BeTrSich: Unfallverhütungsvorschriften, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kranführers, Grundlagen über konstruktive, maschinentechnische, elektrotechnische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge, Krantechnik und -betrieb, Last-Aufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten, Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit, Praktische Unterweisung (Einweisung in den Kran, Wartungsarbeiten), Übungen mit dem Kran, theoretische und praktische Prüfung
Abschluss:
Kranführerausweis (krantypen- und personenbezogener Ausweis)
Dauer:
5 Schulungstage
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Fördermöglichkeiten:
Für arbeitssuchende Personen: Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Die Maßnahme ist anerkannt durch die CERTQUA.
Gerne beraten wir Sie!
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Termine: |
Intensivkurs 5 Tage wochentags
Schulungsort Hagen:
01.03.2021 bis 05.03.2021
26.04.2021 bis 30.04.2021
07.06.2021 bis 11.06.2021
16.08.2021 bis 20.08.2021
20.09.2021 bis 24.09.2021
08.11.2021 bis 12.11.2021
Firmenschulung (geschlossenes Seminar): Termine nach Vereinbarung
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Preise: |
Intensivkurs 5 Tage:
€ 731,09 zzgl. gesetzl. MwSt = 870,00 inkl. Seminarunterlagen
Individuelles Angebot für Inhouseschulungen.
Bei Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter (BGS/AVGS): Preise und Buchung auf Anfrage
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Ort(e): |
Hagen, Iserlohn und Luedenscheid
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