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Allgemeiner Teil + Verkehrsträger Straße
Die Vorschriften der GbV über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten gelten nicht für Unternehmer und Inhaber eines Betriebes,
- deren Tätigkeiten sich auf freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter auf Schiene, Straße, Binnenwasserstraßen, See und in der Luft beschränken oder auf Beförderungen in begrenzten Mengen, die nicht über den in Rn. 10011 der Anlage B der ADR festgelegten Grenzen liegen, beziehen,
- wenn sie in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter, bei radioaktiven Stoffen nur der Blätter 1 bis 4, für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind, oder
- die gefährliche Güter lediglich empfangen.
Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten setzt grundsätzlich voraus, daß dieser die Sachkunde durch eine Schulung mit erfolgreicher Prüfung vor der IHK erworben hat.
Seminarinhalt:
Allgemeiner Teil:
* Einführung in die GbV
* Internationale Zusammenhänge
* Gefahrgutgesetz
* Straf- und zivilrechtliche Haftung
* Sonstige Vorschriften
Verkehrsträger Straße:
* Einführung
* Verantwortliche
* Rahmenverordnung
* Klassifizierung
* Gefahrgutumschließung
* Kennzeichnung und Beschriftung
* Dokumentation
* Durchführung der Beförderung
* Sonstige Vorschriften
Abschluss:
Prüfung vor der IHK zum Gefahrgutbeauftragten
Gültigkeit: 5 Jahre
Dauer:
3 Schulungstage
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Termine: |
Auf Anfrage.
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Preise: |
€ 650,00 (MwSt-frei gemäß § 4 Nr. 21a UstG) zzgl. IHK-Prüfungsgebühren
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Ort(e): |
Hagen
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