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Personen, die die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE erwerben und gewerblich im Güterverkehr tätig sein möchten, müssen einen Befähigungsnachweis mit IHK-Abschluss erwerben und diesen nachweisen. Danach ist die Teilnahme an der Weiterbildung gem. BKrFQG innerhalb von 5 Jahren von insgesamt 5 Unterrichtstagen vor Ablauf der Frist erforderlich.
Inhalt:
- Bewusstseinsbildung für Risiken
- Private und gesellschaftliche Auswirkungen eines Unfalls
- Finanzielle Auswirkungen eines Unfalls
- „Lebenslanges Lernen“
- Risiken erkennen und ihnen entgegenwirken
- Grundsätze zur Teilnahme am Straßenverkehr
- Risikoreiches Verhalten
- Ablenkung
- Überhöhte Geschwindigkeit
- Gibt es zwischen „unter Mindestabstand“ oder „kein Sicherheitsabstand“ einen Unterschied?
- Aggression und Selbstdurchsetzung
Dauer:
1 Schulungstag
Abschluss:
Weiterbildungsnachweis gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Unterrichtszeiten:
Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Firmen-/Gruppenschulung:
Die Ausbildungsinhalte werden passgenau und maßgeschneidert für das Unternehmen erstellt. Schulungstermine und Seminarpreis auf Anfrage.
Fördermöglichkeiten:
Für arbeitssuchende Personen ist eine Förderung über einen Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder Bildungsgutschein (BGS) durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Buchung auf Anfrage. Die Maßnahme ist anerkannt durch die CERTQUA.
Gerne beraten wir Sie!
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Termine: |
Schulungsort Hagen:
Wochentags:
20.01.25
17.03.25
02.06.25
07.07.25
08.09.25
10.11.25
08.12.25
Samstags:
25.01.25
29.03.25
Schulungsort Iserlohn:
Wochentags:
24.02.25
04.08.25
Samstags:
06.09.25
Schulungsort Dortmund:
05.05.25
06.10.25
Schulungsort Remscheid:
Auf Anfrage
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Preise: |
€ 135,00 (MwSt-frei) |
Ort(e): |
Hagen, Iserlohn, Remscheid, Essen und Dortmund
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