Meister-BAföG wird zum Aufstiegs-BAföG
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)
Was wird gefördert:
- Meisterkurse oder Lehrgänge, die auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse vorbereiten
- Weiterbildungen öffentlicher sowie privater Träger, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach BBiG oder auch gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten
Zeitliche und qualitative Anforderungen:
- Mindestdauer: 400 Unterrichtsstunden
- Vollzeitlehrgänge: Umfang pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen, Dauer nicht länger als 3 Jahre
- Teilzeitlehrgänge: Umfang von durchschnittlich 18 Unterrichtsstunden monatlich, Dauer nicht länger als 4 Jahre
- Fernlehrgänge: müssen Voraussetzungen des AFBG und des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen
- Mediengestützte Fortbildungen: Präsenzunterricht/vergleichbare mediengestützte Kommunikation muss um mindestens 400 Stunden ergänzt werden und es müssen regelmäßige Erfolgskontrollen stattfinden
Ziel:
- Teilnehmer bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen finanziell unterstützen und zur Existensgründung ermutigen
Wer erhält eine Förderung:
- alle Personen, die sich auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten
- es gibt keine Altersgrenze
- pro Person wird eine Fortbildung gefördert
- man muss die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung/Zulassung für die gewünschte fachschulische Fortbildung erfüllen
- auch Bachelorabsolventen können gefördert werden
Wie sieht die Förderung aus:
- es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, die restlichen Kosten kann man durch ein günstiges Darlehen bei der KfW finanzieren
- Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Förderung von bis zu 15.000 €, Zuschussanteil hier: 40 %, bei bestandener Prüfung können nochmal 40 % des Darlehns erlassen werden
- Materialkosten bei Meisterprüfungsprojekt: Förderung von bis zu 2.000 €, Zuschussanteil hier: 40 %
- Beitrag zum Lebensunterhalt (abhängig vom Einkommen und Vermögen): bis zu 768 €, Zuschussanteil bis zu 333 €
- Aufschlag für Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaft: bis zu 235 €, Zuschussanteil: 50 %
- Aufschlag je Kind: bis zu 235 €, Zuschussanteil: 55 %
- Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: pauschal 130 %, Zuschussanteil: 100 %
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Über
unsere geförderten Bildungsangebote informieren wir Sie direkt unter
02331/9466-0 oder per email unter info@BECKERGruppe.com.
Zur besseren Lesbarkeit haben wir auf die weibliche Form
verzichtet. Alle Angaben beziehen sich selbstverständlich auf Frauen
und Männer.
Stand 11.10.2016